Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention regeln Gesetze und Verordnungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene das Recht von Menschen mit eingeschränkter Lesekompetenz auf barrierefreien Zugang zu Informationen.
In Sachsen wurde dieses Recht im „Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Sachsen“ 2019 festgeschrieben.
Öffentliche Einrichtungen und Institutionen sind nach diesem Gesetz verpflichtet, „… mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache [zu] kommunizieren.“ (SächsInklusG, §8)
Doch nicht nur die im Gesetz benannten Zielgruppen bedürfen einfacher Texte. Menschen können auch aus anderen Gründen eine niedrige Lesekompetenz haben und von Texten in Einfacher Sprache profitieren.
Zur Unterstützung Ihrer Arbeit bieten wir im Juni und Juli 2025 jeweils eine Modulfortbildung zum Thema Einfache Sprache und Leichte Sprache an. Die Fortbildungen zu jedem Thema umfassen drei Module und haben zum Ziel, die Teilnehmenden zur Erstellung von Texten in Einfacher Sprache und in Leichter Sprache zu befähigen.
Detaillierte Informationen zu den Fortbildungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen in der LSJ Akademie.