Leichte Sprache in der Verwal­tung – Schlüs­sel zum Ver­ständnis

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Texte verstehen ist ein entscheidender Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zum Lernerfolg. Leichte Sprache ist damit ein wichtiges Element der Barrierefreiheit. Die Leichte Sprache ist eine Varietät des Deutschen, die vor allem von Menschen mit geistiger Behinderung sehr gut verstanden wird.

Die Leichte Sprache unterliegt festen Regeln, die z. B. die Wortwahl, die Grammatik und die Textgestaltung betreffen.
Das Kompetenzzentrum Leichte Sprache arbeitet dabei nach dem capito®-Standard.

2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland ratifiziert. Unser Land hat sich damit verpflichtet, die in der Konvention festgeschriebenen Rechte von behinderten Menschen umzusetzen.
Viele Bundesbehörden haben diesbezüglich ihre Internetauftritte und -angebote barrierefrei gestaltet. Es gibt erste Texte, Broschüren und Informationen zu Freizeitangeboten in Leichter Sprache. Auch einige Werke der Belletristik wurden in Leichte Sprache übersetzt.

Jedoch ist das nur ein Anfang.

Nun soll Leichte Sprache auch gesetzlich verankert werden. Im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, der am 15.01.2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist die Leichte Sprache im § 11 als Mittel der Verständigung verankert. Das bedeutet u.a., dass die Sozialträger auf Landesebene aufgefordert sind, spätestens ab 2018 Bescheide für Menschen mit geistiger Behinderung kostenfrei in Leichter Sprache zu erläutern.

Dass dies durchaus umsetzbar und praktikabel ist, zeigt das Praxisbeispiel aus Oberösterreich. Seit März 2015 werden Bescheide in Leichter Sprache verfasst. Für die Bescheide entstanden Standards in zwei unterschiedlichen Sprachniveaus. „Diese […] wurden vom capito® Netzwerk Graz entwickelt und sind TÜV geprüft.“ (Pantlitschko & Peböck 2015, 192). Die Mitarbeiter der Behörden wurden dazu umfänglich geschult.

In Sachsen steht Ihnen das Kompetenzzentrum Leichte Sprache als Beratungs- und Schulungspartner für Leichte Sprache zur Seite.
Das Kompetenzzentrum Leichte Sprache ist Qualitätspartner von capito® Berlin.

Weiterführende Hinweise und Tipps:

  • Pantlitschko, M. & Peböck, B. (2015): LL im oberösterreichischen Behördenalltag. Wie eine Landesverwaltung aus Theorie gelebte Praxis macht. In: Candussi, K. & Fröhlich, W. (Hg.): Leicht Lesen. Der Schlüssel zur Welt. Böhlau Verlag: Wien. 2015.
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. 15.01.2016.
  • Beispiele für Leichte und Einfache Sprache und das gesamte Angebot des Kompetenzzentrums Leichte Sprache
  • Leichte Sprache ist ein wichtiges Element der Barrierefreiheit. Die Forderung nach Barrierefreiheit ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben und seit 2009 für Deutschland verbindlich geregelt.

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